Die Messungen erfolgen auf 0,1 cm und 0,01 kg genau.
1. Stangenlänge:Gemessen wird vom unteren Rand der Rose bis zum höchsten Punkt der geschlossenen Schaufel entlang dem äußeren Stangen- und Schaufelrand, wobei der Winkel zwischen Rose und Stange überspannt wird. Schaufelartige Verbreiterungen, die nicht das halbe Maß der größten vollen Schaufelbreite erreichen, werden bei der Längenmessung nicht berücksichtigt. |
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2. Länge der AugsprosseGemessen wird vom oberen Rosenrand bis zur Spitze der Sprosse.Bei höher angesetzten Augsprossen wird das zwischen der Rose und dem Augsprossenansatz befindliche Stangenstück nicht mitgemessen. 3. Länge der SchaufelnGemessen wird am Außenrand der Schaufel vom Beginn der Verbreiterung,das heißt, ab dem geringsten Umfang zwischen Mittelspross und Schaufel, bis zum höchsten Punkt der geschlossenen Schaufel. Weist der obere Stangenumfang einen Wert bis zu 130% des untern Stangenumfanges auf, ist der um 1cm höhere Stangenumfang aufzusuchen. Von dieser Stelle beginnt die Messung der Schaufellänge bis zum höchsten Punkt der Schaufel. Weist der obere Stangenumfang einen höheren Wert als 130% des unteren Stangenumfanges auf, wird vom Schnittpunkt der Mittelsprossenachse mit der Stange bis zum höchsten Punkt der geschlossenen Schaufel gemessen. 4. Breite der SchaufelnGemessen wird der Umfang der Schaufel an der breitesten Stelle und das Ergebnis halbiert. (Umfang mal 0,5 = Breite)5. Umfang der RoseGemessen wird auf dem Rosenrand.6. Unterer StangenumfangGemessen wird an der schwächsten Stelle Zwischen Aug- und Mittelsprosse.Fehlt die Mittelsprosse, wird an der schwächsten Stelle zwischen der Augsprosse und der Schaufel gemessen. Fehlt die Augsprosse, wird an der schwächsten Stelle zwischen der Rose und der Mittelsprosse gemessen. 7. Oberer StangenumfangGemessen wird an der schwächsten Stelle zwischen der Mittelsprosse und der Schaufel. Fehlt die Mittelsprosse, wird an der Schwächsten Stelle zwischen der Augsprosse und der Schaufel gemessen. Der Bewertung werden nur bis zu 130% des unteren Stangenumfanges zugrundegelegt.8. GeweihgewichtAls Norm für die Geweihgewichtsfeststellung, die frühestens 3 Monate nach Erlegung erfolgen soll, gilt der kurz gekappte Schädel mit Nasenbein. Bei Geweihen mit ganzem Schädel ohne Unterkiefer sind 0,25 kg, mit Oberkiefer ohne Zahnreihe sind 0,1 kg abzuziehen. Bei frisch präparierten, jedoch abgetrockneten Trophäen sind mindestens 10% vom Gesamtgewicht abzuziehen.
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1. Farbe
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2. Enden an den Schaufeln
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3. Wucht, Form und Regelmäßigkeit
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C. Abzüge |
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2. Fehlerhafte Schaufeln
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